AZAV-Zertifizierung - Für Bildungsgutschein zugelassen.
Überlassen Sie Ihr berufliches Schicksal nicht dem Zufall.
Mit der Teilqualifikation "Fachkraft für Lagerlogistik" bereiten Sie sich auf den raschen und nachhaltigen Wiedereinstig auf den Arbeitsmarkt vor.
Ihre Vorteile:
auf Anfrage
max. 22,5 Monate
100 % möglich
fuu-sachsen
altchemnitzer straße 4
09120 chemnitz
Sie möchten weitere Informationen zu unserer Weiterbildung? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Als Fachkraft für Lagerlogistik organisieren und planen Sie die verschiedenen logistischen Prozesse, vom Wareneingang über den innerbetrieblichen Transport und interne Abläufe bis hin zum Warenausgang und Versand.
Außerdem planen Sie Touren, erstellen Ladepläne und Warenbegleitpapiere, prüfen und erstellen Prozesse und Abläufe unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben nach Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Arbeitsschutz.
Zu Ihrem Verantwortungsbereich gehört Warenpflege, Lagerorganisation und der Umgang mit Flurförderzeugen.
Die Teilqualifikation funktioniert nach dem Baukastenprinzip. Das heißt, Sie können ausgewähltes Fachwissen in einzelnen voneinander unabhängigen Modulen erwerben. Dabei sind Praxisphasen fester Bestandteil der Teilqualifikation.
Die Inhalte orientieren sich an der Ausbildungsordnung und dem Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufes Fachkraft für Lagerlogistik. Wählen Sie die Module nach Ihrem individuellen Qualifizierungsbedarf aus.
Betriebliche Praxisphasen bei Logistikdienstleistern, Spediteuren, Handelsbetrieben.
Nach jeder Teilqualifizierung findet eine Kompetenzfeststellung statt. Diese wird von der prüfenden Kammer (z.B. IHK, HWK) abgenommen.
Fachkräfte für Lagerlogistik arbeiten bei Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche, die über Lagerhaltung verfügen (Bsp. Logistikdienstleister, Speditionen, Handelsbetriebe).
Wenn Sie Bezieher von ALG I und ALG II sind sprechen Sie bitte im Voraus mit ihrem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Rehabilitanden sprechen bitte im Vorfeld mit dem für sie zuständigen Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften etc.).
Die Übernahme der Kosten zu 100% ist für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV) sowie für Rehabilitanden bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich.
Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen.
Sie möchten weitere Informationen zu unserer Weiterbildung? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Als gemeinnützige Bildungseinrichtung übernehmen wir Verantwortung für jeden einzelnen unserer Teilnehmer*innen und für die Gesellschaft. Daher stellen wir an uns selbst hohe Anforderungen an Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Offenheit.
Unser Qualitätsmanagement ist zertifiziert nach den international anerkannten Qualitätsstandards der DIN EN ISO 9001 und der AZAV.