AZAV-Zertifizierung - Für Bildungsgutschein zugelassen.
Überlassen Sie Ihr berufliches Schicksal nicht dem Zufall.
Mit der Teilqualifikation Fachlagerist*in bereiten Sie sich auf den raschen und nachhaltigen Wiedereinstieg auf den Arbeitsmarkt vor.
Ihre Vorteile:
auf Anfrage
max. 14,5 Monate
100 % möglich
fuu-sachsen
altchemnitzer straße 4
09120 chemnitz
Sie möchten weitere Informationen zu unserer Weiterbildung? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Als Fachlagerist*in nehmen sie Warenlieferungen an, führen sämtliche Kontrollen durch und lagern die Waren sachgerecht ein.
Sie sind zuständig für den innerbetrieblichen Transport von Waren und Gütern, arbeiten aktiv am Umwelt- und Arbeitsschutz mit und beachten Kennzeichnungen und Symbole beim Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Sie arbeiten mit verschiedenen Flurförderzeugen wie Hubwagen und Gabelstapler, kommissionieren nach Aufträgen aus der Produktion oder vom Kunden und sind verantwortlich für Beladen und Sichern von Gütern auf verschiedenen Verkehrsmitteln.
Die Teilqualifikation funktioniert nach dem Baukastenprinzip. Das heißt, Sie können ausgewähltes Fachwissen in einzelnen voneinander unabhängigen Modulen erwerben. Dabei sind Praxisphasen fester Bestandteil der Teilqualifikation.
Die Inhalte orientieren sich an der Ausbildungsordnung und dem Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufes Fachlagerist*in. Wählen Sie die Module nach Ihrem individuellen Qualifizierungsbedarf aus.
Betriebliche Praxisphasen bei Logistikdienstleistern, Spediteuren, Handelsbetrieben.
Nach jeder Teilqualifizierung findet eine Kompetenzfeststellung statt. Diese wird von der prüfenden Kammer (z.B. IHK, HWK) abgenommen.
Fachlageristen*innen arbeiten bei Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche, die über Lagerhaltung verfügen (Bsp. Logistikdienstleister, Speditionen, Handelsbetriebe).
Wenn Sie Bezieher von ALG I und ALG II sind sprechen Sie bitte im Voraus mit ihrem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Rehabilitanden sprechen bitte im Vorfeld mit dem für sie zuständigen Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften etc.).
Die Übernahme der Kosten zu 100% ist für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV) sowie für Rehabilitanden bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich.
Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen.
Sie möchten weitere Informationen zu unserer Weiterbildung? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Als gemeinnützige Bildungseinrichtung übernehmen wir Verantwortung für jeden einzelnen unserer Teilnehmer*innen und für die Gesellschaft. Daher stellen wir an uns selbst hohe Anforderungen an Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Offenheit.
Unser Qualitätsmanagement ist zertifiziert nach den international anerkannten Qualitätsstandards der DIN EN ISO 9001 und der AZAV.