AZAV-Zertifizierung - Für Bildungsgutschein zugelassen.
Sie finden aufgrund der Arbeitsmarktlage oder aus gesundheitlichen Gründen keinen Arbeitsplatz? Oder sind Sie ungelernt und möchten endlich einen Berufsabschluss haben?
Dann schlagen Sie neue Wege ein.
Mit einer Umschulung der fuu-sachsen in Chemnitz erlernen Sie einen neuen Beruf und erweitern Ihre beruflichen Perspektiven.
Als Notfallsanitäter/-in fahren Sie mit Rettungswagen Notfalleinsätze. Am Einsatzort beurteilen Sie den Gesundheitszustand von erkrankten oder verletzten Personen und müssen vitale Bedrohungen
erkennen. Sie entscheiden über die Notwendigkeit einen Notarzt, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern.
Bei lebensgefährlichen Verletzungen führen Sie lebensrettende Sofortmaßnahmen, auch invasive Maßnahmen durch. Sie leisten qualifizierte Erste Hilfe um einer Verschlechterung der Situation ihres
Patienten bis zu Eintreffen des Notarztes vorzubeugen oder um wesentlichen Folgeschäden zu verhindern.
Sie stellen sicher, dass der Patient transportfähig ist, wählen das geeignete Transportziel und kontrollieren während der Überführung die lebenswichtigen Körperfunktionen.
Mehr Informationen zum Berufsbild "Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin" erhalten Sie an unserer Rettungsdienstschule
Beginn: | auf Anfrage |
Dauer: | 36 Monate |
Ort: |
mediCampus - Gesundheitsfachberufe Rochlitzer Straße 29 09111 Chemnitz |
Sie wünschen weitere Informationen oder haben Fragen zu unserer Umschulung Altenpfleger / Altenpflegerin? Ein persönliches Beratungsgespräch ist jederzeit nach telefonischer Voranmeldung möglich.
mediCampus - Gesundheitsfachberufe
Rochlitzer Straße 29
09111 Chemnitz
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Teilnehmer/-innen an dieser Umschulung sollten über den Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen.
Daneben sollte ein besonderes Interesse an Tätigkeiten im Rettungsdienst vorhanden sein, die gesundheitliche (körperliche und seelische) Eignung zur Ausübung des Berufes und ein
Führungszeugnis ohne Eintrag vorliegen.
Wenn Sie Bezieher von ALG I und ALG II sind sprechen Sie bitte im Voraus mit ihrem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Rehabilitanden sprechen bitte im Vorfeld mit dem für sie zuständigen Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften etc.).
Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen.