AZAV-Zertifizierung - Für Bildungsgutschein zugelassen.
Sie finden aufgrund der Arbeitsmarktlage oder aus gesundheitlichen Gründen keinen Arbeitsplatz? Oder sind Sie ungelernt und möchten endlich einen Berufsabschluss haben?
Dann schlagen Sie neue Wege ein.
Mit einer Umschulung der fuu-sachsen in Chemnitz erlernen Sie einen neuen Beruf und erweitern Ihre beruflichen Perspektiven.
Als Kaufmann/-frau für Büromanagement erledigen Sie kaufmännisch-verwaltende und organisatorischen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens und sorgen dafür, dass die betrieblichen Informations- und Kommunikationsflüsse reibungslos funktionieren. Sie erledigen z.B. allgemeinen Verwaltungsaufgaben oder sind in der Auftragsbearbeitung, Beschaffung, Rechnungswesen, Marketing oder Personalverwaltung tätig..
Damit Sie Ihre vielseitigen Aufgaben effizient erledigen können, müssen Sie Office-Programme und branchenübliche Software ebenso beherrschen wie den E-Mail-Verkehr, Telefonanlagen und
Faxgeräte.
Beginn: | auf Anfrage |
Dauer: | ca. 24 Monate |
Ort: |
F+U Sachsen gGmbH Altchemnitzer Straße 4 09120 Chemnitz |
Sie wünschen weitere Informationen oder haben Fragen zu unserer Umschulung Bürokaufmann / Bürokauffrau? Ein persönliches Beratungsgespräch ist jederzeit nach telefonischer Voranmeldung möglich.
F+U Sachsen gGmbH
Altchemnitzer Straße 4
09120 Chemnitz
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Lauterbach
Telefon: 0371 530078-41
Mobil: 0174 9180881
E-Mail: a.lauterbach@fuu-sachsen.de
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Teilnehmer/-innen an dieser Umschulung sollten über den Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen. Daneben sollte ein besonderes Interesse an Tätigkeiten im Bereich Bürokommunikation vorhanden sein.
Wenn Sie Bezieher von ALG I und ALG II sind sprechen Sie bitte im Voraus mit ihrem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Rehabilitanden sprechen bitte im Vorfeld mit dem für sie zuständigen Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften etc.).
Die Übernahme der Kosten zu 100% ist für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV) sowie für Rehabilitanden bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen
möglich.
Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen.