Vorbereitungslehrgang für die IHK-Meisterprüfung
Bereiten Sie sich gezielt und effektiv auf die IHK-Prüfung zum/zur Restaurantmeister*in vor.
Als Restaurantmeister*in übernehmen Sie Managementaufgaben in der Gastronomie und Hotellerie. Sie steuern und kontrollieren Arbeitsprozesse, leiten Ihre Mitarbeiter an und tragen Verantwortung bei der Planung, Herstellung und Vermarktung der gastronomischen Leistungen.
VOLLZEIT
Beginn: | 09.01.2023 | ||
Ende: | 31.05.2023 | ||
U.-Std.: | 560 | ||
Mo.-Fr. | 08:00 - 15:15 Uhr |
BERUFSBEGLEITEND
Beginn: | 27.02.2023 |
Ende: | 31.05.2024 |
U.-Std.: | 560 |
Mo./Di. | 08:00-12:15 Uhr/13:30 Uhr |
Beginn: | 21.08.2023 |
Ende: | 31.01.2025 |
U.-Std.: | 560 |
Mo./Di. | 08:00-12:15 Uhr/13:30 Uhr |
Sie wünschen weitere Informationen oder haben Fragen zu unserem Lehrgang Restaurantmeister/Restaurantmeisterin? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Die Inhalte orientieren sich an den Empfehlungen der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) und den Prüfungsanforderungen.
Volks- und Betriebswirtschaft
Recht und Steuern
Rechnungswesen
Unternehmensführung
Gäste betreuen und beraten
Mitarbeiter führen und fördern
Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
Produkte beschaffen und pflegen
Gäste bewirten
Wenn Sie die Ausbilder-Eignungsprüfung bereits erfolgreich bestanden haben genügt es, wenn Sie uns Ihre Zeugniskopie zusenden. Sie müssen dann den Lehrgang zur Ausbildereignung und die entsprechende Prüfung nicht mehr absolvieren. Sollte das noch nicht der Fall sein, können Sie an unserem Lehrgang Ausbildereignung (AEVO) teilnehmen.
Sie wünschen weitere Informationen oder haben Fragen zu unserem Lehrgang Restaurantmeister/Restaurantmeisterin? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Entsprechend der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin".
Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, sind folgende Bedingungen zu erfüllen.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
ist zuzulassen, wer:
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer:
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Praktische Prüfung"
ist zuzulassen, wer:
Die Prüfung der "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen"
Der Prüfungsteil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nachzuweisen.
Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" erfolgen.
Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignung / AEVO), Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, Handlungsspezifische Qualifikationen und eine Praktische Prüfung.
Diesen Prüfungsteil absolvieren Sie im Anschluss an den Lehrgang Ausbildereignung (AEVO).
Dieser Prüfungsteil (schriftliche Prüfung) gliedert sich in folgende Bereiche:
Dieser Prüfungsteil (schriftliche Prüfung) gliedert sich in folgende Schwerpunkte:
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" ein situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll, durchgeführt. Es soll sich inhaltlich auf die genannten Qualifikationsschwerpunkte (1. und 2.) beziehen.
In diesem Prüfungsteil sind zwei Situationsaufgaben zu bearbeiten, die vollständige Handlungen beinhalten, wie sie für die betriebliche Praxis des Restaurantmeisters/der Restaurantmeisterin typisch sind. Es soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Produkte und Dienstleistungen aus dem Servicebereich planen, vermarkten und kontrollieren zu können. Es sollen die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt und deren Qualität sichergestellt werden. Die erste Situationsaufgabe ist schriftlich und praktisch, die zweite praktisch und mündlich zu bearbeiten.
Die erste Situationsaufgabe besteht aus der Erstellung eines Ablaufplans, der Organisation des Service sowie der Gestaltung der Tischdekoration nach Maßgabe des Prüfungsausschusses.
Bei der zweiten Situationsaufgabe sind drei praktische Arbeiten im Servicebereich mit einem anschließenden gastorientierten Gespräch durchzuführen. Diese sollen die Anwendung von unterschiedlichen Arbeitstechniken sowie die Zubereitung von Speisen und Getränken beinhalten.
Folgende Qualifikationsinhalte werden geprüft:
Die Teilnahmegebühr (wirtschaftsbezogene und handlungsbezogene Qualifikationen, Fachpraxis) beträgt 4.100,- €.
Die Gebühr für den Lehrgang Ausbildereignung (AEVO) beträgt 430,- €.
Zusätzlich zur Lehrgangsgebühr fallen Kosten für Fachliteratur von ca. 200,- € und für den Wareneinsatz (Fachpraxis) an.
Es gilt die zur Zeit der Prüfung gültige Gebührenordnung der IHK Südwestsachen Chemnitz-Plauen-Zwickau.
Die Prüfungsgebühr beträgt (zur Zeit) 900,- € zuzüglich der Gebühr für die Ausbildereignungsprüfung in Höhe von (zur Zeit) 200,- €.
Die zusätzlichen Kosten für die praktische Prüfung sind abhängig vom Warenkorb und der Teilnehmeranzahl.
Als Teilnehmer am Meisterlehrgang können Sie einen Anspruch auf finanzielle Förderung (z. B. Meister-BAföG) haben.
Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen.
Sie wünschen weitere Informationen oder haben Fragen zu unserem Lehrgang Restaurantmeister/Restaurantmeisterin? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Als gemeinnützige Bildungseinrichtung übernehmen wir Verantwortung für jeden einzelnen unserer Teilnehmer*innen und für die Gesellschaft. Daher stellen wir an uns selbst hohe Anforderungen an Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Offenheit.
Unser Qualitätsmanagementsystem ist zertifiziert nach den international anerkannten Qualitätsstandards der DIN EN ISO 9001 und der AZAV.