Vorbereitungslehrgang für die IHK-Meisterprüfung
Bereiten Sie sich gezielt und effektiv auf die IHK-Prüfung zum/zur Küchenmeister*in vor.
Als Küchenmeister*in übernehmen Sie Fach- und Führungsaufgaben in Gastronomie und Hotellerie. Sie planen selbstständig gastronomische Leistungen, organisieren und steuern diese. Sie sind fit in der Kostenrechnung und Preiskalkulation und überwachen die Kostenentwicklung in Ihrem Verantwortungsbereich.
VOLLZEIT
Beginn: | 09.01.2023 | ||
Ende: | 31.05.2023 | ||
U.-Std.: | 560 | ||
Mo-Fr | 08:00 bis 15:15 Uhr |
BERUFSBEGLEITEND
Beginn: | 27.02.2023 | |
Ende: | 31.05.2024 | |
U.-Std.: | 560 | |
Mo/DI | 08:00 bis 15:15 Uhr/13:30 Uhr |
Beginn: | 21.08.2023 | |
Ende: | 31.01.2025 | |
U.-Std.: | 560 | |
Mo/DI | 08:00 bis 15:15 Uhr/13:30 Uhr |
Sie wünschen weitere Informationen oder haben Fragen zu unserem Lehrgang Küchenmeister/Küchenmeisterin? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Die Inhalte orientieren sich an den Empfehlungen der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) und den Prüfungsanforderungen.
Volks- und Betriebswirtschaft
Recht und Steuern
Rechnungswesen
Unternehmensführung
Mitarbeiter führen und fördern
Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
Produkte beschaffen und pflegen
Speisetechnologie
Gäste beraten und Produkte vermarkten
Wenn Sie die Ausbilder-Eignungsprüfung bereits erfolgreich bestanden haben genügt es, wenn Sie uns Ihre Zeugniskopie zusenden. Sie müssen dann den Lehrgang zur Ausbildereignung und die entsprechende Prüfung nicht mehr absolvieren. Sollte das noch nicht der Fall sein, können Sie an unserem Lehrgang Ausbildereignung (AEVO) teilnehmen.
Sie wünschen weitere Informationen oder haben Fragen zu unserem Lehrgang Küchenmeister/Küchenmeisterin? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Entsprechend der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin".
Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, sind folgende Bedingungen zu erfüllen.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
ist zuzulassen, wer:
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer:
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Praktische Prüfung"
ist zuzulassen, wer:
Die Prüfung der "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen"
Der Prüfungsteil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nachzuweisen.
Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" erfolgen.
Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignung / AEVO), Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, Handlungsspezifische Qualifikationen und eine Praktische Prüfung.
Diesen Prüfungsteil absolvieren Sie im Anschluss an den Lehrgang Ausbildereignung (AEVO).
Dieser Prüfungsteil (schriftliche Prüfung) gliedert sich in folgende Bereiche:
Dieser Prüfungsteil (schriftliche Prüfung) gliedert sich in folgende Schwerpunkte:
Als weitere Prüfungsleistung innerhalb dieses Prüfungsteils wird ein situationsbezogenes, gastorientiertes Fachgespräch, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll, durchgeführt. Es soll sich inhaltlich auf die genannten Qualifikationsschwerpunkte (1 bis 5) beziehen.
In der "Praktischen Prüfung" ist eine Situationsaufgabe zu bearbeiten, die vollständige Handlungen beinhaltet, wie sie für die betriebliche Praxis des Küchenmeisters und der Küchenmeisterin typisch sind. Es soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, aus einem vorgegebenen Warenkorb eine fünfteilige Speisenfolge für sechs Personen, bestehend aus
planen, zubereiten und präsentieren zu können. Die kalte und die warme Küche sowie die Küchenkonditorei sind zu berücksichtigen.
Der Prüfungsausschuss beschließt den Warenkorb, der Pflicht- und Ergänzungsbestandteile enthält und in den Höchstmengen der zu verwendenden Hauptbestandteile sowie im Wert zu begrenzen ist.
Folgende Qualifikationsinhalte werden geprüft:
Die Teilnahmegebühr (wirtschaftsbezogene und handlungsbezogene Qualifikationen, Fachpraxis) beträgt 3.900,- €.
Die Gebühr für den Lehrgang Ausbildereignung (AEVO) beträgt 430,- €.
Zusätzlich zur Lehrgangsgebühr fallen Kosten für Fachliteratur von ca. 200,- € und für den Wareneinsatz (Fachpraxis) an.
Es gilt die zur Zeit der Prüfung gültige Gebührenordnung der IHK Südwestsachen Chemnitz-Plauen-Zwickau.
Die Prüfungsgebühr beträgt (zur Zeit) 900,- € zuzüglich der Gebühr für die Ausbildereignungsprüfung in Höhe von (zur Zeit) 200,- €.
Die zusätzlichen Kosten für die praktische Prüfung sind abhängig vom Warenkorb und der Teilnehmeranzahl.
Als Teilnehmer am Meisterlehrgang können Sie einen Anspruch auf finanzielle Förderung (z. B. Meister-BAföG) haben.
Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen.
Als Teilnehmer am Küchenmeisterlehrgang können Sie sich um ein Stipendium der WALTER UND MARGARETE MÜLLER STIFTUNG bewerben.
Sie wünschen weitere Informationen oder haben Fragen zu unserem Lehrgang Küchenmeister/Küchenmeisterin? Oder haben Sie Fragen zur Förderung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos.
Als gemeinnützige Bildungseinrichtung übernehmen wir Verantwortung für jeden einzelnen unserer Teilnehmer*innen und für die Gesellschaft. Daher stellen wir an uns selbst hohe Anforderungen an Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Offenheit.
Unser Qualitätsmanagementsystem ist zertifiziert nach den international anerkannten Qualitätsstandards der DIN EN ISO 9001 und der AZAV.