WeGebAU ist ein Programm der Bundesagentur für Arbeit. Im Fokus des Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen darstellen.
Damit eine Förderung nach dem Programm WeGebAU gewährt wird, müssen u.a. die folgenden Bedingungen erfüllt sein.
Bei Beschäftigten in KMU, die das 45 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen.
Es muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Die Arbeitsagenturen bieten zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung an:
Die Agentur für Arbeit erstattet den Arbeitnehmern
Die Arbeitnehmer können ein Bildungsgutschein erhalten. Damit können sie eine Weiterbildung
wählen, die für die Förderung zugelassen ist.
Bei Beschäftigten in KMU, die das 45 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen.
Für die Qualifizierung gering qualifizierter Mitarbeiter/innen können Unternehmen zusätzlich zur Förderung der Weiterbildungskosten
Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem die Arbeitnehmer/innen wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen können.
Die Förderhöhe wird individuell festgelegt.
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