für Arbeitslose und Arbeitssuchende
Der Bildungsgutschein ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter bei der Förderung von beruflicher Weiterbildung. Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung / Umschulung übernommen, vorausgesetzt die Weiterbildung / Umschulung ist für die Förderung zugelassen.
Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist.
Damit die Förderung mit einem Bildungsgutschein gewährt wird, müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein:
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen.
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen die mehrere Monaten dauern können, dazu zählen auch Umschulungen (Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf).
Die Arbeitsagentur übernimmt die Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes. Zu den Weiterbildungskosten können z.B. die Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern zählen.
Als Lehrgangskosten können Lehrgangsgebühren einschließlich der notwendigen Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und der Prüfungsgebühren übernommen werden.
erhalten Sie von der für Sie zuständigen Arbeitsagentur / Jobcenter oder unter www.arbeitsagentur.de.
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