Weiterbildungsstipendium
Ziel des Förderprogramms ist die Talentförderung in den ersten Jahren nach der Berufsausbildung. Das Programm ermutigt junge Fachkräfte, nach der erfolgreichen Erstausbildung durch Weiterbildung die Grundlagen für einen beruflichen Aufstieg zu legen.
Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei der Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind. Zeiten für Elternzeit und Ähnliches können angerechnet werden.
Die Qualifizierung wird nachgewiesen:
Durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten werden fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert. Auch berufsbegleitende Studiengänge sind förderfähig, ebenso anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Förderschwerpunkte sind u.a. Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung z. B. zum Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt etc.
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, insgesamt bis zu 6.000 Euro. Es ist ein Eigenanteil an den förderfähigen Kosten von 10 % selbst zu tragen.
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen wie:
Die Förderung einer Maßnahme muß vor Beginn beantragt werden. Eine nachträgliche Bewilligung oder eine anteilige Förderung für die Zukunft sind nicht möglich.
Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
Bei der „Begabtenförderung berufliche Bildung“ handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Vor Ort wird das Programm von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsbildung zuständig sind, in der Regel von den Kammern, bei denen der Ausbildungsvertrag registriert war.
erhalten Sie unter www.bmbf.de/weiterbildungsstipendium
bzw. unter www.weiterbildungsstipendien.de
oder bei der für Sie zuständigen Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer.
Diese Seite und die darauf befindlichen Links wurden von der F+U Sachsen gGmbH nach bestem Wissen erstellt. Wir sind stets darum bemüht, die Richtigkeit und Aktualität sicherzustellen. Allerdings sind alle Angaben und Links nur zu Ihrer allgemeinen Information bestimmt und stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung dar. Sie erfolgen daher ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.