Förderungsmöglichkeiten

- finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung -


Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter

 Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung (z. B. Bildungsgutschein). Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung. 


Förderung durch Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Aufstiegs-BAföG“ (früher "Meister-BAföG") – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.

  • Gefördert wird eine Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht förderschädlich.
  • Gefördert werden sowohl Vollzeit- wie auch Teilzeitmaßnahmen.
  • Die Förderung beinhaltet Zuschüsse wie auch zinsgünstige Darlehensanteile.
  • Für Familien gibt es besondere Förderkonditionen.
  • Die Förderung wird altersunabhängig geleistet (keine Altersgrenze).

Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie unter: aufstiegs-bafoeg.de


Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)" koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.

 

Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war (z.B. IHK).

 

Nähere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie unter: sbb-stipendien.de


Förderprogramme der Länder

Die Förderprogramme der Bundesländer sind sehr unterschiedlich. Mehrere gewähren Arbeitnehmern Bildungsurlaub, einige vergeben Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks für die berufliche Weiterbildung. Maßgeblich für eine Förderung durch die Länder ist in der Regel der Wohnsitz oder Arbeitsort des Antragstellers.

 

Nähere Informationen über die Förderprogramme der Länder erhalten Sie z.B. unter www.foerderdatenbank.de.

 

Förderprogramme des Freistaates Sachsen:


Berufsförderungsdienst der Bundeswehr - BFD

Die schulische und berufliche Bildung / Weiterbildung von Soldatinnen und Soldaten ist Aufgabe des Berufsförderungsdienstes (BFD). Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen Perspektiven für den beruflichen und sozialen Aufstieg zu bieten ist das Ziel des BFD.

 

Nähere Informationen zum BFD erhalten Sie unter: bundeswehr.de


Steuerliche Förderung

Sie können Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen.  Dies kann für Sie evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

 

Die Kosten, die Ihnen durch Ihre Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, können Sie ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Weiterbildungskosten ggf. als Sonderausgaben geltend machen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.


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Weitere Bildungsangebote

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Ausbildung und Weiterbildung in den Bereichen: Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst
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Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) - Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) - Berufsschule und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
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Ausbildung (Umschulung) zum/zur Erzieher/-in und Sozialassistent/-in
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J.-A.-Stöckhardt-Gymnasium
Berufliches Gymnasium (Wirtschafts-wissenschaft, Ernährungswissenschaft, Gesundheit u. Sozialwesen) Fachoberschule für Wirtschaft und Kolleg (Abitur nachholen)
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