- finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung -
Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung (z. B. Bildungsgutschein). Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Aufstiegs-BAföG“ (früher "Meister-BAföG") – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie unter: aufstiegs-bafoeg.de
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)" koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.
Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war (z.B. IHK).
Nähere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie unter: sbb-stipendien.de.
Die Förderprogramme der Bundesländer sind sehr unterschiedlich. Mehrere gewähren Arbeitnehmern Bildungsurlaub, einige vergeben Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks für die berufliche Weiterbildung. Maßgeblich für eine Förderung durch die Länder ist in der Regel der Wohnsitz oder Arbeitsort des Antragstellers.
Nähere Informationen über die Förderprogramme der Länder erhalten Sie z.B. unter www.foerderdatenbank.de.
Förderprogramme des Freistaates Sachsen:
Die schulische und berufliche Bildung / Weiterbildung von Soldatinnen und Soldaten ist Aufgabe des Berufsförderungsdienstes (BFD). Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen Perspektiven für den beruflichen und sozialen Aufstieg zu bieten ist das Ziel des BFD.
Nähere Informationen zum BFD erhalten Sie unter: bundeswehr.de
Sie können Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Sie evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Die Kosten, die Ihnen durch Ihre Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, können Sie ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Weiterbildungskosten ggf. als Sonderausgaben geltend machen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Diese Seite und die darauf befindlichen Links wurden von uns nach bestem Wissen erstellt. Wir sind stets darum bemüht, die Richtigkeit und Aktualität sicherzustellen. Allerdings sind alle Angaben und Links nur zu Ihrer allgemeinen Information bestimmt und stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung dar. Sie erfolgen daher ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.